Natura 2000

Gemeinsam mit den FFH-Gebieten bilden die Vogelschutz-Gebiete (SPA-Gebiete) das Netz Natura 2000.
FFH-Gebiete
Seit 1992 gilt die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie kurz FFH-Richtlinie genannt, in der Europäischen Union. Dabei steht das erste F für Fauna = Tierwelt, das zweite F für Flora = Pflanzenwelt und das H für Habitat = Lebensraum.
Sie dient dem Schutz von Gebieten in Europa mit bestimmten natürlichen oder naturnahen Lebensräumen und dem Vorkommen gefährdeter Tier- und Pflanzenarten. Welche Lebensräume, Tiere und Pflanzen gesondert zu schützen sind, ist in den Anhängen I und II der FFH-Richtlinie festgelegt. Zu ihrem Schutze sind gesonderte Schutzgebiete auszuweisen, die dem europaweiten Schutzgebietsnetz „Natura 2000“ angehören.
In der FFH-Richtlinie werden Arten bzw. natürlichen Lebensraumtypen, deren Erhaltung im Gebiet der Europäischen Union eine ganz besondere Bedeutung zukommt, gesondert mit einem Sternchen (*) hervorgehoben, dies sind die sogenannten prioritären Arten und Lebensraumtypen. Die in der EU besonders streng zu schützenden Tier- und Pflanzenarten werden in Anhang IV der Richtlinie aufgezählt.
Das erste durch LIFE+ geförderte Projekt in Hessen liegt im nördlichen Wetteraukreis und im südlichen Landkreis Gießen, es umfasst folgende 20 FFH-Gebiete:
- Wetterniederung bei Lich (5419-301)
- Wälder und Flachwasserteiche östlich Lich (5419-303)
- Wehrholz (5517-301)
- Wacholderheide und Streuobstwiese bei Hoch-Weisel (5517-302)
- Salzwiesen von Münzenberg (5518-301)
- In der Metz bei Münzenberg (5518-302)
- Grünland bei Bellersheim und Obbornhofen (5518-304)
- Hölle von Rockenberg (5518-305)
- Kaltenrain bei Steinheim (5519-302)
- Horloffaue zwischen Hungen und Grund-Schwalheim (5519-304)
- Basalthügel des Vogelsberges im Randbereich zur Wetterau (mit 7 Teilgebieten) (5519-305)
- Basaltsteinbruch Glashütten (5520-301)
- Basaltmagerrasen am Rand der Wetterauer Trockeninsel (mit 21 Teilgebieten) (5520-304)
- Eichköppel bei Eichelsdorf (5520-305)
- Eichkopf bei Obermörlen (5617-302)
- Magertriften von Ober-Mörlen und Ostheim (5618-302)
- Übungsplatz bei Ockstadt (5618-303)
- Am Faulenberg bei Dauernheim (5619-303)
- Salzwiesen und Weinberg von Selters (5620-301)
- Geißberg bei Ortenberg (5620-302)
Vogelschutzgebiete (SPA-Gebiete)
Die Vogelschutz-Richtlinie besteht bereits seit 1979. Sie hat das Ziel, gefährdete Vogelarten, ganz besonders auch Zugvögel, zu schützen und ihr Überleben zu sichern. Dazu werden gezielt geeignete Gebiete sowie wichtige Vermehrungs-, Mauser-, Rast- und Überwinterungsgebiete regelmäßig auftretender Zugvogelarten ausgewiesen. Die gefährdeten Vogelarten werden in Anhang I der Richtlinie aufgeführt.